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BGB AT (16. Auflage) – Schack

Wenn man dieses Lehrbuch das erste Mal in der Hand hält, dann fällt direkt auf, dass es deutlich dünner ist als jedes herkömmliche Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB. Und mit 170 Seiten wirkt es eher wie ein Skript, als eine umfangreiche Darstellung. Genau diese augenscheinliche Limitation würde wahrscheinlich jeden im ersten Semester abschrecken, weil man denkt, dass man etwas vom Lehrstoff verpasst. Allerdings ist das Lehrbuch auch nicht dafür geschaffen, dass man sich allein dadurch den gesamten Stoff aneignet. Es ist vielmehr als Vorlesungsbegleitung gedacht, welches sich bewusst eine Darstellung der Schwerpunkte beschränkt.

Diese sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt, wobei besonderes Gewicht auf die Themen gelegt wird, deren Kenntnis für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind und deren Verständnis zugleich die Voraussetzung für eine eigenständige methodische Arbeitsweise ist.

Vier Oberthemen bilden den Inhaltsrahmen: die Rechtssubjekte, die Rechtsobjekte, die Willenerklärung und die Willenserklärung. Einleitend für jedes Kapitel ist ein kurzer Fall, der anhand der folgenden Darstellung gelöst wird.

Das Buch bietet für Neulinge oft erschwerende Verweise auf Nebenrechtsgebiete, wie das Deliktsrecht und das Straßenverkehrsrecht. Dies ist jedoch aus Göttinger Sicht sehr sinnvoll, da das Deliktsrecht bereits parallel im ersten Semester unterrichtet wird. Ferner hat das Lehrbuch auch ein sinnvolle Funktion für Fortgeschrittene, um den AT zB vor dem Großen Schein zu wiederholen. Hierzu führen auch die Randvermerke für Abschnitte, die sich speziell an Fortgeschrittene richten und dementsprechend komplexere und weiterführende Probleme ansprechen. Davon brauchen sich aber Leser nicht entmutigen lassen, die gerade erst in das Zivilrecht einsteigen.

Grundsätzlich gelingt die Schwerpunktsetzung in diesem Buch und der Text sehr verständlich geschrieben. Fußnoten sind nicht zu finden, sodass einerseits Platz gespart wird, andererseits für eine Hausarbeit und das spätere Studium keine Ausgangsbasis für die Recherche besteht.

Da der AT nicht so oft Gesetzesänderungen unterliegt, ist das Kompakt-Lehrbuch durchaus für das Studium empfehlenswert, wenn man die Vorlesungen umfangreich besucht. Die 16. Auflage zeugt davon, dass das Buch viel Potenzial hat und sich durchaus ein Griff zu einem „dünneren“ Lehrbuch lohnt.

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