Der Studienbeginn zum Sommersemester wird ab 2022 wurde abgeschafft – dagegen konnten die studentischen Vertreter nichts mehr ausrichten und wurden im Fakultätsrat durch die Professorenmehrheit überstimmt. Die Planung dafür geht auf eine Klausurtagung der Professoren aus dem Januar zurück. Die Profs sehen diesen Schritt als nötig an, um Effizienzsteigerungen umzusetzen. Aus unserer Sicht verliert die Fakultät nicht nur ein attraktives Alleinstellungsmerkmal im Norden, sondern es kommen auch negative Auswirkungen für alle Studienanfänger hinzu.
Die Reform des Schwerpunktes, des Musterstudienplanes, des Examenskurses und der zentralen Korrektorenkoordination wird in den nächsten Sitzungen angegangen.
Die Fakultät steht hinter der Beibehaltung der Verleihungsmöglichkeit des akademischen Grades des „Diplom-Jurist“. Die niedersächsischen Fachschaften und der RCDS werden sich in den kommenden Wochen an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wenden.