Das Casebook von Klaus Vieweg und Anne Röthel umfasst 38 Fälle aus dem Sachenrecht und erschien 2017 in der 4. Auflage im Vahlen Verlag.
Das Sachenrecht wird im juristischen Studium von vielen weit nach hinten geschoben, weil es als unbequem und kompliziert gilt. Zudem wird einem vom ersten Tag im juristischen Alltag eingetrichtert, dass man ja nicht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip vernachlässigen soll, welches ja erst durch dingliche Verfügungen im Studium relevant wird.
Daraus ergibt sich für viele bereits ein falscher Zugang zu der Materie. Dem wollen die Autoren Abhilfe leisten und an exemplarischen Fällen die spezifischen Probleme des Sachenrechts erläutern und zugänglich darstellen.
Das Fallbuch bringt seine ganze Qualität besinder zusammen mit dem Lehrbuch „Sachenrecht“ von Vieweg/Werner zum Ausdruck. Dieses ist in der Beck eLibrary in Göttingen frei verfügbar und verweist stetig auf die passenden Fälle im Casebook.
Allerdings finden sich auch im Fallbuch allerhand ergänzende Hinweise und Bemerkungen zur Materie.
Ein Fall ist so aufgebaut, dass natürlich am Anfang der Sachverhalt steht. Dabei werden erste Hinweise gegeben, falls man mal keine Ahnung haben sollte, um welche Problemschwerpunkte es sich im vorliegenden Sachverhalt dreht. Es eignet sich besonders, wenn man zur Lösung des Falles die anderen Seiten abdeckt, um nicht ausversehen auf die Lösung zu gucken.
Danach geht es auch direkt in die Falllösung. Manche wünschen sich zwar schon vorher eine Lösungsskizze. Jedoch kommt es häufig auf die Auslegung und Argumentation im konkreten Fall an, so dass die Skizze an sich nicht viel nützt.
Besonders ansprechend sind die großen Überschriften, die die Falllösung „Häppchenweise“ dem Leser präsentieren und zugleich immer eine Orientierung geben, was geprüft wird und was dabei zentral ist.
Die Falllösung ist im umfangreichen Gutachtenstil und bringt dem Leser so das Sachenrecht sehr anschaulich bei. Wohl gerade aufgrund der engen Abstimmung mit dem Lehrbuch Vieweg/Werner wird vollständig auf Fußnoten und Quellenangaben verzichtet. Dies ist bei einem reinen Übungsbuch auch nicht anders zu erwarten.
Zusammenfassend handelt es sich wahrscheinlich um eines der wenigen Fallbücher, die zusammen mit dem Lehrbuch äußerst gut konzipiert ist. Um sich das Sachenrecht zu erschließen reicht es allemal und kann als begleitende Übungslektüre für die Sachenrechtsklausur bzw. den Großen Schein nur wärmstens empfohlen werden.